Navigation auf uzh.ch

Suche

Schweizer Institut für Sucht- und Gesundheitsforschung

ISGF und privat finanzierte Forschungsprojekte

Anfangs März 2022 hat das ISGF beschlossen nebst den bisher bewilligten Cannabispilotversuchen, basierend auf «Verkaufskonzepte über Apotheken» oder «Konsum in Cannabis Social Clubs» neue Wege zu gehen. Das ISGF überprüft im sogenannten Grashausproject Baselland, ob ein Verkauf über speziell entwickelte Verkaufsstellen mit auf Schadensminderung geschultem Verkaufspersonal mit einer entsprechenden Produktpalette machbar und im Sinne der Schadensminderung auch wirksam ist. (Siehe Newsletter vom 25.10.2023)

Die Studie wird von der Sanity Group (ein Startup mit dem Ziel, das gesundheitliche Potenzial von Cannabinoiden zu erschliessen) finanziert. Vor der Zusammenarbeit wurden sorgfältige Abklärungen in Bezug auf deren Investoren – insbesondere auch auf die Nähe zur Tabakindustrie – gemacht. Hätte einer bestanden, wäre das ISGF die Zusammenarbeit mit dem Startup nicht eingegangen.

In der Zwischenzeit investiert die Tabakindustrie vor allem in den USA in den Cannabisbereich sowie auch bei der Sanity Group GmbH in Deutschland. Letzteres hat das ISGF erst über die Medienberichterstattung anlässlich der Präsentation des Projektes erfahren. Nach weiteren Nachforschungen stellte sich jedoch heraus, dass weder direkt noch indirekt Gelder der Tabakindustrie in das Grashausproject fliessen. Diese fliessen ausschliesslich in ein Subunternehmen der Sanity Group in Deutschland, das im Medizinalbereich forscht.

Da das Grashausproject bereits gestartet ist, war es nicht möglich die Zusammenarbeit einfach wieder aufzulösen. Ein umfangreicher Vertrag regelt allerdings detailliert die Zusammenarbeit zwischen den Partnern, so dass ein Interessenskonflikt vermieden werden kann und die Unabhängigkeit des ISGF gewährleistet ist. Der Vertrag wurde von der Ethikkommission Nordwestschweiz und dem BAG begutachtet und bewilligt.

Damit es in Zukunft zu keinem solchen Vorfall mehr kommt, hat das ISGF in Absprache mit dem Stiftungsrat die Zusammenarbeitsverträge angepasst und eine Meldepflicht eingebaut, welche die vollständige Unabhängigkeit des ISGFs nicht nur zu Beginn eines Cannabispilotprojektes, sondern auch laufend sowohl für die bestehenden, wie auch zukünftigen Cannabispilotversuche garantieren wird.

Das ISGF hat die Sachlage und die vorliegende Kommunikation mit dem TPF als wichtigem Geldgeber zahlreicher anderer Projekte abgesprochen.

Bei der Zusammenarbeit im Rahmen privat finanzierter Forschungsprojekte im Suchtbereich legt das ISGF seit Jahren hohen Wert darauf, Finanzierungsquellen auszuschliessen, die von direkt und primär wirtschaftlich interessierten Unternehmen bzw. Branchenverbänden alimentiert werden. Dies gilt auch für privat ausgelegte Cannabispilotversuche, die zurzeit bewilligt sind oder im Bewilligungsverfahren stehen.

Veränderungen des Finanzierungsplans sowie die Verstrickung mit für das ISGF unzulässigen Geldgebern wie z.B. der Tabakindustrie sind im Verlaufe des Forschungsprojektes dem ISGF mitzuteilen. Das ISGF prüft in solchen Situationen, ob und wie es seine Mitarbeit als wissenschaftsorientierte Institution fortsetzen kann.

Unterseiten