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Schweizer Institut für Sucht- und Gesundheitsforschung

HeGeBe-Monitoring

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Kurzbeschrieb Monitoring der heroingestützten Behandlung
Projektleitung Michelle Dey
Dauer 2003 - 2017
Förderung durch / Auftraggeber BAG
Kooperationspartner Sucht Schweiz

Ausgangslage

Nachdem die heroingestützte Behandlung von 1994 bis 1997 als wissenschaftliches Projekt (PROVE - Projekt für eine ärztliche Verschreibung von Betäubungsmitteln) durchgeführt wurde, ermöglichte ein Bundesbeschluss im Jahr 1998 die Überführung in eine Routinebehandlung. Die Begleitforschung durch das Schweizer Institut für Sucht- und Gesundheitsforschung (damals Institut für Suchtforschung) wurde durchgängig weitergeführt. Ab 2000 wurde ein überarbeitetes Monitoringsystem aufgebaut. Mit dem Bestreben des Bundesamtes für Gesundheit, die verschiedenen Teilerhebungen im Bereich der Suchtberatung und -therapie zu einer einheitlichen Suchthilfestatistik, genannt act-info (information on addiction care and therapy), zu harmonisieren, wurden die HeGeBe-Instrumente 2005 erneut überarbeitet. Mit der Revision des Betäubungsmittelgesetzes 2008 wurde die HeGeBe gesetzlich verankert und mit ihr das HeGeBe Monitoring. Im erneuerten Gesetz ist festgelegt, dass der Bund dafür sorge, dass "Durchführung und Verlauf der heroingestützten Behandlungen periodisch überprüft werden" (Art. 3e). Die Betäubungsmittelsuchtverordnung verlangt zudem, dass das Bundesamt für Gesundheit (BAG) "jährlich einen Bericht über die Durchführung und den Verlauf sowie die Entwicklung der diacetylmorphingestützten Behandlung" veröffentliche (Art. 24); Statistikerhebungsverordnung führt in ihrer Erhebungsliste die "Nationale Methadonstatistik", welche auch die HeGeBe betrifft, auf (Nr. 124); die Verordnung über die ärztliche Verschreibung von Heroin legt fest, dass das BAG dem Eidgenössischen Departement des Inneren zuhanden des Bundesrats jährlich Bericht erstattet (Art. 16, Abs. 1, littera g). Mit diesen Grundlagen ist das HeGeBe-Monitoring und die Teilnahme daran für die betreffenden Institutionen verbindlich. Das ISGF ist vom BAG weiterhin mit der Durchführung und Auswertung des HeGeBe-Monitorings beauftragt. Eine dritte Revision der Instrumente, welche einer Anpassung an den europäischen Treatment Demand Indicator (TDI) gewidmet war, fand 2013 im engen Austausch mit act-info statt. Die neuen Instrumente wurden im März 2013 eingeführt.

Zielsetzung

Mit dem HeGeBe-Monitoring sollen Basisdaten zu Klientinnen und Klienten in der heroingestützten Behandlung gesammelt werden. Dadurch können Erkenntnisse zur Inanspruchnahme der heroingestützten Behandlung, zu den behandelten Personen, zu Konsum- und Verhaltenstrends gewonnen werden. Aus diesen Erkenntnissen lassen sich politische Grundlagen, Massnahmen für die Behandlung und präventive Ansätze ableiten.

Methodik

Instrumente

Die Datenerfassung erfolgte bis 2013 ausschliesslich über Papier-Fragebögen. Ein Manual (Leitfaden) mit Erläuterungen zu den einzelnen Fragen wird den Institutionen zugestellt. Mit Hilfe des Code Generators kann der vierstellige Personencode generiert werden. Ab Mitte 2014 ist die Datenerfassung auch online über eine verschlüsslte und passwortgeschützte Website möglich. Dies erhöht die Datenqualität, da keine Übertragung der Papierversionen von Hand durch das ISGF mehr nötig ist und da die Daten bereits beim Eintippen auf mögliche Inkonsistenzen automatisch geprüft werden.

Ablauf der Befragung

Jeweils zu Beginn des Jahres erhalten die Institutionen eine Aufforderung, die im Laufe des Vorjahres ausgefüllten Fragebögen an das ISGF zurückzusenden. Gleichzeitig erhalten die Institutionen eine bestimmte Anzahl voraussichtlich nötiger Fragebögen für das neue Jahr. Die Institutionen sind angehalten, gemeinsam mit jeder neu eintretenden Klientin, jedem Klienten spätestens zwei Wochen nach der ersten Heroinabgabe den Eintrittsfragebogen zu vervollständigen. Zum Zeitpunkt des Austritts einer Klientin, eines Klienten aus der HeGeBe (bei unvorhergesehenen Austritten spätestens 45 Tage nach dem Kontaktverlust) muss der Austrittsfragebogen ausgefüllt werden. Bei einem Übertritt von einer HeGeBe-Institution in eine andere muss lediglich der Teil "Administrative Angaben" des Fragebogens ausgefüllt und dem ISGF umgehend zugestellt werden. Dieses Vorgehen soll vermeiden, dass dieselbe Klientin, derselbe Klient, doppelt in die Statistik eingeht und es dient der Rücklaufkontrolle. Tritt der Klient oder die Klientin aus einer anderen Behandlungsart (z.B. Methadon) in die HeGeBe über, muss in jedem Fall der gesamte Eintrittsfragebogen vervollständigt werden. Falls mehr als 45 Tage zwischen dem Austritt aus der einen und dem Eintritt in die nächste Institution liegen, gilt der Eintritt als Neueintritt. In diesem Fall muss der gesamte Eintrittsfragebogen ausgefüllt werden.

Datensicherheit und Anonymität

Die Fragebögen werden gemeinsam von der Behandlungsperson und der Klientin, dem Klienten ausgefüllt und erfolgt somit nicht anonym. Die Datenerfassung ist allerdings oftmals Bestandteil des ersten Therapiegesprächs und dient als Behandlungs- und Betreuungsgrundlage. In den nachfolgenden Verarbeitungsschritten bis zur Veröffentlichung der HeGeBe-Daten ist die Sicherheit personen- und institutionsbezogener Daten nahtlos gewährleistet. Die Datensammlung erfolgt ohne Namensangaben. Die Person wird über einen Code, welcher sich aus ihrem Namen zusammensetzt und sicherstellt, dass keine Person doppelt ins Datensystem eingeht, definiert. Sämtliche schriftlichen und elektronischen Fragebogendaten werden beim ISGF unter Verschluss aufbewahrt. Die Institutionsberichte lassen keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen zu. Die Weitergabe von Daten aus dem HeGeBe-Monitoring an das BAG erfolgt ohne Hinweise auf einzelne Institutionen oder Personen. Die Weitergabe von Daten an act-info geschieht unter Verwendung eines institutionsspezifischen GUIDs (globally unique identifier); der GUID-Schlüssel wird allerdings nicht weitergegeben. Anträge auf Verwendung von HeGeBe-Daten für Forschungsvorhaben werden über act-info mittels eines Vertrags abgewickelt, welcher die vollständige Anonymität von Personen und Einrichtungen festlegt.

Bedeutung

Berichterstattung

Der jährliche Bundesratsbericht über die heroingestützte Behandlung erscheint jeweils im Juni auf der BAG-Webseite. Die HeGeBe-Institutionen (sofern sie im Vorjahr mehr als 10 Ein- oder Austritte zu verzeichnen hatten) erhalten jeweils im April/Mai einen auf das Vorjahr bezogenen vertraulichen Bericht mit einem allgemeinen Teil über alle HeGeBe-Institutionen sowie einem individuellen Teil. Damit können die einzelnen Institutionen ihre Werte mit denjenigen über alle Institutionen vergleichen. Im Dezember erscheint jeweils der act-info-Jahresbericht des Vorjahres, welcher übergreifende Auswertungen aus den verschiedenen Suchthilfebereichen enthält. Im Weiteren gehen die Daten aus dem HeGeBe-Monitoring in einen im Namen von act-info verfassten "Brennpunkt"-Artikel zu Spezialthemen in der Suchthilfe (Injektionsverhalten, Substanztrends etc.) ein, welcher jährlich auf der act-info-Webseite erscheint.

Publikationen

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